Ablauf im Streitfall in Deutschland

Versuch der Streitbeilegung (Schlichtung)

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber versuchen, den Konflikt intern zu lösen.
  • Wenn keine Einigung erzielt wird, wird der nächste Schritt eingeleitet.

Einreichung der Klage

  • Der Arbeitnehmer reicht eine Klage beim Arbeitsgericht ein.
  • Das Gericht prüft die Klage und setzt einen Termin für eine Güteverhandlung an.

Güteverhandlung

  • Ziel ist eine einvernehmliche Einigung ohne Gerichtsverfahren.
  • Wenn eine Einigung erzielt wird, wird der Fall abgeschlossen.
  • Wenn keine Einigung erzielt wird, wird der Fall zur Kammerverhandlung übergehen.

Kammerverhandlung

  • Es erfolgt eine gründlichere Prüfung des Falls durch das Gericht.
  • Beide Parteien können Beweise vorlegen und Zeugen benennen.
  • Das Gericht entscheidet über den Fall.

Urteil

  • Das Gericht gibt sein Urteil bekannt.
  • Falls eine Partei mit dem Urteil unzufrieden ist, kann sie Berufung einlegen.

Berufung

  • Die Berufung wird beim Landesarbeitsgericht eingereicht.
  • Das Landesarbeitsgericht prüft den Fall erneut.
  • Das Landesarbeitsgericht kann das Urteil bestätigen, abändern oder zurückverweisen.

Revision (bei weiterem Rechtsweg)

  • In bestimmten Fällen kann eine Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.
  • Das Bundesarbeitsgericht prüft den Fall abschließend.