Rechtsgrundlagen

  1. Betreuungsrecht (BGB): Wenn ein Patient nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Dies betrifft unter anderem die Bestimmung des Aufenthalts und die Gesundheitsversorgung1.
  2. Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG): Dieses Gesetz regelt die Unterbringung und Zwangsbehandlung von Patienten, wenn sie eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Die Unterbringung sollte zum Schutz und Wohl des Betroffenen erfolgen1.
  3. Einwilligungsfähigkeit: Bei Zwangsmaßnahmen ist es entscheidend, die Einwilligungsfähigkeit des Patienten zu prüfen. Wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist, können Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, um sein Wohl zu schützen2.
  4. Grundrechte: In der Notfallpsychiatrie können Grundrechte wie das Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen sind jedoch eng rechtlich geregelt und sollten nur zum Schutz des Patienten erfolgen2.
  5. Patientenrechte: Entscheidungsfähige Patienten können den Behandlungsabbruch oder das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen verlangen.

Mehr => Wichtige Patientenrechte in Deutschland

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass Patienten mit psychischen Erkrankungen in Notfällen angemessen und rechtlich korrekt behandelt werden.

Quellen:

Rechtliche Grundlagen der Behandlung psychiatrischer Patienten im Notarztdienst

Ärztlich-therapeutisches Vorgehen bei psychiatrischen Notfällen

Rechtliche Grundlagen in der Notfallpsychiatrie

Zwangsmaßnahmen in der Notfallpsychiatrie

Psychiatrische Notfälle im Notfall- und Rettungswesen