- Recht auf Information und Aufklärung: Patienten haben das Recht, umfassend über ihre Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten und Risiken informiert zu werden.
- Recht auf Selbstbestimmung: Medizinische Maßnahmen dürfen nur mit der Einwilligung des Patienten durchgeführt werden.
- Recht auf Einsicht in die Patientenakte: Patienten können jederzeit Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen nehmen.
- Recht auf freie Arztwahl: Patienten können frei entscheiden, welchen Arzt oder welche Ärztin sie aufsuchen möchten.
- Recht auf Datenschutz: Patienten haben das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten.
- Recht auf Patientenquittung: Nach einer Behandlung haben Patienten Anspruch auf eine Patientenquittung, die die erbrachten Leistungen und Kosten darstellt.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium (BMG) – Patientenrechte: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenrechte.html
- Gesund.bund.de – Patientenrechte: https://gesund.bund.de/patientenrechte