„Bei Mobbing handelt es sich eine fortgesetzte, auf einander aufbauende oder ineinander
übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise,
die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsprechung nicht
gedeckten Zielsetzung förderlich ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine
Persönlichkeitsrecht (…), die Ehre oder die Gesundheit verletzt. Ein vorgefasster Plan ist
nicht erforderlich; Fortsetzung des Verhaltens unter Ausnutzung der Gelegenheiten reicht“
Urteil des LAG Thüringen vom 10.04.2001 – 5 Sa 403/00 –
„Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ BAG-Urteil
vom 25.10.2007 -8 AZR 593/06-
es bedeutet =
• vorsätzliche Körperverletzung
• gezielte Verdrängung aus der Arbeitswelt
• krankmachender Führungsstil bzw. „das Ende des An-
stands“
• einseitige Aufkündigung der Loyalität des Arbeitgebers
• komplexe Psychiatrisierung des Opfers
• eine reine TÄTER-OPFER-Beziehung
• Macht-Missbrauch
• ein Vier-Augen-Konflikt
• ein Fallen-Construct, welches nur der Täter kennt
• alleinige Deutungshoheit des Mobbers über sein Opfer
• die Handlungsabfolge eines malignen Narzissten
• meist Zeugen- und Beweis-los ablaufend
• ein „interventionsgeschützter“ Konflikt
• stets demütigend und Schuld suggerierend
• die strikte Unterbindung jeglicher lösungsorientierter
Kommunikation
• ein ohne Beschwerde- und Beistandsmöglichkeit auszu-
haltender rein subjektiv veranlasster Konflikt
• kein Konflikt, sondern eine einseitig aufgezwungene ge-
waltsame Auseinandersetzung
• stillschweigende DULDUNG & aktive HANDLUNGS-
AUSÜBUNG zugleich
• der Kampf von Macht-versessenen gegen Engagiert-
kompetente
• fast immer folgenlos für Täter
• der Kampf der Unfähigen gegen Engagierte
• ein von jedermann „frei“ interpretierbarer Vorgang
• Mobbing ist daher keine „kafkaeske Situation“, die man
einfach auszuhalten hat
Aus diesen Definitionen wird deutlich, dass es sich bei Mobbing und in der Form des Angriffs durch den Chef, bei Bossing, um mal mehr oder weniger massive Angriffe und damit Gefährdungen der Gesundheit und letztlich sogar des Lebens des Betroffenen handelt. Je nach Dauer und Intensität, also je nach den Einzelumständen des jeweiligen Mobbingfalls, haben wir es aufgrund des durch die permanenten psychosozialen Angriffe in einen Zustand ständiger Alarmbereitschaft versetzten Organismus mit folgenden
gesundheitlichen Symptomen und Erkrankungen zu tun:
Unwohlsein
Nervosität
Konzentrationsstörungen
Kopfschmerzen, Migräne
Tinnitus
Magen- und Darmstörungen
Schlafstörungen, Albträume
Angstreaktionen
Niedergeschlagenheit, Depression
Immunschwäche, Allergien
Selbstwertkrisen
Antriebslosigkeit
Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko steigt massiv
Kompensation durch Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch …
Störung des seelischen Gleichgewichts als Folge des Stresses
Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) -Als Trauma wird ein Ereignis definiert, das für
eine Person entweder in direkter persönlicher Betroffenheit oder indirekter Beobachtung eine intensive
Bedrohung des eigenen Lebens, der Gesundheit und körperlichen Integrität darstellt und Gefühle von
Horror, Schrecken und Hilflosigkeit auslöst. Ein posttraumatischer Stress umfasst sowohl psychische
als auch somatische Symptome, die auf die Konfrontation mit einem Trauma folgen.“ (in: Möller Laux, Kapfhammer; 2000)
Generalisierte Angststörung (Die Angst manifestiert sich bei den Patienten durch körperliche
Beschwerden wie Zittern, Herzrasen, Schwindel, Derealisation und Depersonalisation, Übelkeit, innere
Unruhe, Unfähigkeit, sich zu entspannen, Hitzewallungen, Muskelverspannungen,
Konzentrationsstörungen, Nervosität, Schlafstörungen, Spannungskopfschmerz, Benommenheit, Kribbeln)
Chronifizierung der psychosomatischen Beschwerden
Andauernde Persönlichkeitsveränderung durch schwere depressive, obsessive, querulatorische oder paranoide Syndrome
Gefahr von Amoklauf aufgrund der „Rechtsverweigerung“
Starke Suizidgefahr!
(rd. 2000 mobbingbedingte Suizide im Jahr!)
Nach Bämayr („Klassifikation des Mobbingsyndroms“, Coburg, 2008) muss bei der Erstellung einer Diagnose bei einem Mobbing-Opfer die Krankheitsursache „Mobbing“ mit einbezogen werden. Mobbing ist Psychoterror und somit eine Abfolge von psychischen Traumen, worauf jeder Mensch eine psychische Reaktion zeigt, welche als „Reaktion auf eine schwere Belastung“ (ICD 10 F 43) zu einer gesundheitlichen Schädigung führt. Die gesundheitlichen Folgen von Mobbing werden im „Lehrbuch der Psychotraumatologie“ als
„kumulative traumatische Belastungsstörung“ beschrieben.
Die Erkrankung eines Mobbing-Opfers ist somit kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess, der im ICD-10-GM (Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland. Seit dem 1. 1. 2015 ist die ICD-10-GM in
der Version 2015 anzuwenden. Quelle: dimdi.de) nicht als eigenständige Erkrankung festgestellt wird.
Die Dynamik des Mobbing und die Dynamik der hieraus resultierenden Gesundheitsstörung ist die Ursache dafür, dass das Mobbing-Opfer erst dann ein relativ einheitliches Krankheitsbild aufweist, wenn die Erkrankung nicht im Querschnitt, sondern im Längsschnitt betrachte wird (Bämayr, ebenda).