Wissenschaft VS Juristerei

Die wissenschaftliche Definition

„Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation  am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und MitarbeiterInnen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird, und die dieses als Diskriminierung empfindet.“

( Heinz Leymann: Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz, 1993)

wird in die juristische Sprache transformiert,

„Mit dem Begriff des Mobbing im arbeitsrechtlichen Verständnis müssen fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen erfasst werden, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere, ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der sich jeweils bietenden Gelegenheit ist ausreichend.“

(LAG Thüringen 2001)

aber leider:

„Der Begriff „Mobbing“ ist kein Rechtsbegriff“

(BAG 2007)

das sollte sich ändern, damit die Mobbingbetroffenen ein Chance bekommen, sich juristisch gegen Mobbing und die Folgen zu wehren.

Gesetze gegen Mobbing

https://www.change.org/p/gesetze-gegen-mobbing

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